Über uns

Unsere Kanzlei im Weltkulturerbe Bamberg ist auf zahlreichen Rechtsgebieten tätig, wobei sich die einzelnen Rechtsanwälte auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben. Sie finden bei uns Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Weitere Rechtsgebiete decken wir durch verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte ab.
Wir arbeiten darüber hinaus mit der Dipl.-Betriebswirtin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Frau Christiane Stein zusammen.

STEIN Wirtschaftsprüfung | Steuerberatung
Oedenberger Straße 55 – 59
90491 Nürnberg
Tel.: +49 911 376568-0
Fax: +49 911 376568-11
+49 (0) 951 / 98 24 20

Kanzlei

Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Schick & Kollegen Rechtsanwaltspartnerschaft mbB wurde im Jahr 1956 von Rechtsanwalt Willy Schmidt gegründet. Im Jahr 2001 fusionierte diese mit der ehemaligen Kanzlei Gassner, Neukum und Bräutigam aus Bamberg. Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Schick & Kollegen Rechtsanwaltspartnerschaft mbB wurde gegründet durch Eintragung im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bamberg im Januar 2020.

Das Kanzleigebäude liegt am Rande der Innenstadt, in der Augustenstraße gegenüber dem Landgericht (Wilhelmsplatz) und dem historischen Telekom-Gebäude. Kurze Wege also für Anwälte und Mandanten. Parkplätze sind vor der Kanzlei (Parkscheibe) und direkt gegenüber vorhanden. Zudem ist das Parkhaus Schützenstraße nur 2 Min. entfernt.

Die Kanzlei arbeitet in allen Rechtsgebieten. Durch Spezialisierung unserer Anwälte ist eine umfassende rechtliche Betreuung möglich.
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Gebühren

Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, richtet sich der Erstattungsanspruch hinsichtlich des anwaltlichen Honorars ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsschutzversicherer.

Grundsätzlich ist der Mandant aus dem Vertrag mit dem Anwalt verpflichtet, das gesetzlich geregelte oder vereinbarte Honorar diesem zu zahlen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung ihm hierauf Honorarbeträge erstattet.

Je nach Versicherungsvertrag sind die Rechtsschutzversicherer nicht verpflichtet, alle Gebühren des anwaltlichen Honorars zu erstatten. So werden z.B. grundsätzlich von ihnen die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für Dienstreisen des Rechtsanwalts, z.B. zum auswärtigen Gericht oder zu Ortsterminen, nicht übernommen oder lediglich die Kosten für drei Zwangsvollstreckungsversuche.
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Kontakt

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