Rechtsbereiche

Neben den Rechtsgebieten, welche wir schwerpunktmäßig bearbeiten, beraten und vertreten wir Sie auch in Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen hier insbesondere auf dem Kauf- und Werkvertragsrecht. Dabei wird unter dem Begriff Vertragsrecht der Oberbegriff für alle Gesetze und Rechtsnormen verstanden, die Verträge regeln. Hierbei geht es nicht nur um das Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen, sondern auch um die wechselseitigen Wirkungen und Folgen, welche aus einem geschlossenen Vertrag erwachsen. Eine gründliche Beratung vor Abschluss eines Vertrages verhindert unangenehme Überraschungen, wenn Sie wissen, worauf es bei einem Vertragsschluss ankommt. Auch wenn Sie Streitigkeiten in laufenden und abgeschlossenen Verträgen haben, sind wir für Sie da und setzen Ihre Rechte durch, dies außergerichtlich und vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Verkehrszivilrecht
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Durchsetzung von Ansprüchen aus Garantien, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumen, kommen aber auch gerne in Ihr Unternehmen, um uns ein Bild von Mitarbeitern, Unternehmensstruktur und den Prozessen und Abläufen zu machen.
Wir vertreten ausschließlich Kunden von Kreditinstituten und haben keinerlei Berührungsängste gegenüber Banken und Sparkassen und freien Finanzvermittlern. Wir können Ihnen zusagen, stets schnell und kostengünstig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Ihre Ziele durchzusetzen. Wir sind seit mehreren Jahren in Bankrechtsangelegenheiten tätig und führen auch Verhandlungen mit Banken oder Anlageberatern, um schnell zum gewünschten Erfolg zu kommen, ohne sich in aufwändige und jahrelange Gerichtsverfahren begeben zu müssen.