Gut zu wissen
Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle privatrechtlichen Rechtsbeziehungen, die nicht in spezialisierte Rechtsgebiete fallen. Dazu gehören insbesondere Vertragsstreitigkeiten aus Kauf-, Werk- und Dienstverträgen sowie Fragen des Grundstücksrechts. Ob fehlerhafte Kaufsache, mangelhafter Werkvertrag oder Streit über Garantieansprüche – wir setzen Ihre Rechte durch.


