Schnellcheck Beratungshilfe
In Betracht kommen Personen mit sehr geringem Einkommen. Beispiel: Nettoeinkommen im Bereich unterhalb 800 Euro, abhängig von Unterhaltslasten und Wohnkosten
Geringes Einkommen oder hohe Belastungen
Kein anderer zumutbarer Kostenträger
Sachverhalt nicht mutwillig
Beratung vor Antrag möglichst frühzeitig

