Transparenz bei Honoraren

Unsere Gebühren

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gebühren unser anwaltlichen Dienstleistungen. Transparenz steht für uns an erster Stelle.

Erstberatung

Frühe Beratung vermeidet oft langwierige Verfahren und teure Fehler.

Die Höhe variiert je nach Aufwand. Der Maximalbetrag wird nicht in jedem Fall erreicht.

190,00€

zzgl. 20,00€ Postpauschale und 19% Ust.

Anwälte erläutern Mandanten transparent die Gebührenstruktur anhand von Dokumenten
Anwälte erläutern Mandanten transparent die Gebührenstruktur anhand von Dokumenten

Unser Ansatz

Ehrlichkeit gehört zu unseren Grundwerten – auch bei den Kosten. Vor Beginn unserer Zusammenarbeit erhalten Sie eine klare Übersicht über alle anfallenden Gebühren. Wir erklären, wie sich die Kosten nach dem RVG berechnen und was Ihre Rechtsschutzversicherung trägt. Diese Transparenz schafft Vertrauen und ermöglicht Ihnen, in Ruhe zu entscheiden. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.

Drei Bereiche der Vergütung

Die anwaltliche Tätigkeit wird in drei Bereichen vergütet. Die Abrechnung richtet sich im Zivilrecht regelmäßig nach dem RVG und dem Gegenstandswert.

Beratung

Erstberatung mit Kostendeckel. Einschätzung der Rechtslage. Vermeidung von Fehlern vor Vertragsschluss.

Vertretung

Außergerichtliche Korrespondenz und Verhandlungen. Vollmacht erforderlich. Gebühren nach Gegenstandswert.

Prozessführung

Gerichtliche Vertretung nach RVG. Gegenstandswert gemeinsam festlegen und regelmäßig überprüfen.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Staatliche Unterstützung

Staatliche Unterstützung

Für den außergerichtlichen Bereich kommt Beratungshilfe in Betracht. Für gerichtliche Verfahren ist Prozesskostenhilfe möglich. Entsprechende Formulare erhalten Sie beim ersten Gespräch.

Schnellcheck Beratungshilfe

In Betracht kommen Personen mit sehr geringem Einkommen. Beispiel: Nettoeinkommen im Bereich unterhalb 800 Euro, abhängig von Unterhaltslasten und Wohnkosten

  • Geringes Einkommen oder hohe Belastungen

  • Kein anderer zumutbarer Kostenträger

  • Sachverhalt nicht mutwillig

  • Beratung vor Antrag möglichst frühzeitig

Prozesskostenhilfe (PKH)

PKH deckt die eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten nach Maßgabe der wirtschaftlichen Verhältnisse und Erfolgsaussichten. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss rechtzeitig eingereicht werden.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erstberatung, Kosten und Ablauf. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ist die Kanzlei barrierefrei zugänglich?

Ja, die Kanzlei befindet sich im 2. Stock und ist bequem über einen Aufzug erreichbar.

Gibt es Parkplätze?

Öffentliche kostenpflichtige Parkplätze finden Sie direkt auf dem Wilhelmsplatz oder in der nahe gelegenen Tiefgarage Schützenstraße.

Wie erreiche ich die Kanzlei?

Unsere Kanzleiräume befinden sich in der Augustenstraße 2, 96047 Bamberg, schräg gegenüber dem OLG/LG Bamberg am Wilhelmsplatz.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist kostenpflichtig. und richtet sich nach dem RVG (in der Regel bis maximal 190,00 EUR netto zzgl. USt und Auslagen).

Bieten Sie Video-oder Telefontermine an?

Ja, zur effizienten Abwicklung bieten wir Beratungen via Telefon oder verschlüsselter Videokonferenz an.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen zum Mandat mit, um die Erstberatung so effizient wie möglich zu gestalten.

Wie läuft eine Mandatsaufnahme ab?

Nach einer Kollisionsprüfung und Klärung der Sachlage erfolgt die Mandatsaufnahme durch Unterzeichnung der Vollmacht.

Ist ein Rückruf durch einen Anwalt möglich?

Rückrufe sind möglich. Aufgrund des Kanzleialltags empfehlen wir jedoch, über unser Sekretariat einen festen Telefontermin zu vereinbaren.

Ist Kartenzahlung möglich?

Nein, wir versenden für unsere Dienstleistungen Rechnungen, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen können.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

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Ja, die Kanzlei befindet sich im 2. Stock und ist bequem über einen Aufzug erreichbar.

Gibt es Parkplätze?

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Wie erreiche ich die Kanzlei?

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Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist kostenpflichtig. und richtet sich nach dem RVG (in der Regel bis maximal 190,00 EUR netto zzgl. USt und Auslagen).

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Ja, zur effizienten Abwicklung bieten wir Beratungen via Telefon oder verschlüsselter Videokonferenz an.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen zum Mandat mit, um die Erstberatung so effizient wie möglich zu gestalten.

Wie läuft eine Mandatsaufnahme ab?

Nach einer Kollisionsprüfung und Klärung der Sachlage erfolgt die Mandatsaufnahme durch Unterzeichnung der Vollmacht.

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Nein, wir versenden für unsere Dienstleistungen Rechnungen, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen können.

Sie haben noch Fragen?

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Die Erstberatung ist kostenpflichtig. und richtet sich nach dem RVG (in der Regel bis maximal 190,00 EUR netto zzgl. USt und Auslagen).

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Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

Telefonisch, Videocall, in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

Erster Beratungstermin innerhalb eines Werktages

Mandatsberatung per E-Mail möglich

Beratungsgespräch in der Kanzlei Schick & Kollegen: Anwälte im Gespräch mit Mandant am Besprechungstisch.

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Angaben auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft zur Vergütung erfolgt nach Mandatsannahme und Sichtung der Unterlagen.