Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

Telefonisch, Videocall, in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

Erster Beratungstermin innerhalb eines Werktages

Mandatsberatung per E-Mail möglich

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

Telefonisch, Videocall, in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

Erster Beratungstermin innerhalb eines Werktages

Mandatsberatung per E-Mail möglich

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

Telefonisch, Videocall, in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

Erster Beratungstermin innerhalb eines Werktages

Mandatsberatung per E-Mail möglich

Öffnungszeiten

Montags und Mittwochs

08:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 17:00 Uhr

Dienstags und Donnerstags

08:00 – 12:00 Uhr

Freitags

08:00 – 14:00 Uhr

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, und wir finden einen passenden Termin für Sie. Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Öffnungszeiten

Montags und Mittwochs

08:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 17:00 Uhr

Dienstags und Donnerstags

08:00 – 12:00 Uhr

Freitags

08:00 – 14:00 Uhr

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, und wir finden einen passenden Termin für Sie. Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Öffnungszeiten

Montags und Mittwochs

08:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 17:00 Uhr

Dienstags und Donnerstags

08:00 – 12:00 Uhr

Freitags

08:00 – 14:00 Uhr

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, und wir finden einen passenden Termin für Sie. Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Unsere Antworten auf

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Was passiert, wenn ich während des Verfahrens nicht mehr zahlen kann?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation während der anwaltlichen Tätigkeit ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Wir prüfen dann, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bleiben Sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren verpflichtet.

Werden Fahrtkosten zu auswärtigen Terminen erstattet?

Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für auswärtige Gerichtstermine oder Ortstermine werden in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Diese Kosten sind vom Mandanten zu tragen.

Kann der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Ja, gemäß § 9 RVG ist der Rechtsanwalt berechtigt, für entstandene und voraussichtlich noch entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Wird dieser nicht bezahlt, kann der Anwalt nach Androhung weitere Leistungen ablehnen und das Mandat fristlos kündigen.

Unsere Antworten auf

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Gebühren

Allgemeine FAQs

Was passiert, wenn ich während des Verfahrens nicht mehr zahlen kann?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation während der anwaltlichen Tätigkeit ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Wir prüfen dann, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bleiben Sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren verpflichtet.

Werden Fahrtkosten zu auswärtigen Terminen erstattet?

Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für auswärtige Gerichtstermine oder Ortstermine werden in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Diese Kosten sind vom Mandanten zu tragen.

Kann der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Ja, gemäß § 9 RVG ist der Rechtsanwalt berechtigt, für entstandene und voraussichtlich noch entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Wird dieser nicht bezahlt, kann der Anwalt nach Androhung weitere Leistungen ablehnen und das Mandat fristlos kündigen.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Unsere Antworten auf

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Gebühren

Allgemeine FAQs

Was passiert, wenn ich während des Verfahrens nicht mehr zahlen kann?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation während der anwaltlichen Tätigkeit ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Wir prüfen dann, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bleiben Sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren verpflichtet.

Werden Fahrtkosten zu auswärtigen Terminen erstattet?

Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für auswärtige Gerichtstermine oder Ortstermine werden in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Diese Kosten sind vom Mandanten zu tragen.

Kann der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Ja, gemäß § 9 RVG ist der Rechtsanwalt berechtigt, für entstandene und voraussichtlich noch entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Wird dieser nicht bezahlt, kann der Anwalt nach Androhung weitere Leistungen ablehnen und das Mandat fristlos kündigen.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter