Gut zu wissen
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst alle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die nicht als Straftaten eingestuft werden, aber mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten geahndet werden können. Häufig betrifft dies Verkehrsverstöße, aber auch gewerberechtliche oder umweltrechtliche Ordnungswidrigkeiten. Ein rechtzeitiges Einschreiten kann empfindliche Sanktionen verhindern.


