rechtsbereich

Ordnungswidrigkeitenrecht

Unser Ansatz

Gut zu wissen

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst alle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die nicht als Straftaten eingestuft werden, aber mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten geahndet werden können. Häufig betrifft dies Verkehrsverstöße, aber auch gewerberechtliche oder umweltrechtliche Ordnungswidrigkeiten. Ein rechtzeitiges Einschreiten kann empfindliche Sanktionen verhindern.

So gehen wir vor

Wir prüfen Bußgeldbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit und legen bei Bedarf Einspruch ein. Vor Gericht verteidigen wir Sie gegen unverhältnismäßige Sanktionen und setzen uns für die Vermeidung von Fahrverboten ein. Dabei nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Typische Mandate

  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide

  • Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße

  • Abstands- und Überholverstöße

  • Fahrverbote und Punkteregelungen

  • Gewerberechtliche Ordnungswidrigkeiten

  • Umweltrechtliche Ordnungswidrigkeiten

Gebühren

Die Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. MwSt. und wird häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und sind gesetzlich geregelt. Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine transparente Kostenaufstellung. Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen – wir unterstützen Sie dabei.

Ihre Ansprechpersonen

Was uns auszeichnet

Erfahrung

Jeder Rechtsbereich wird von Fachanwälten mit langjähriger Erfahrung betreut. Wir bilden uns kontinuierlich fort und kennen die aktuelle Rechtsprechung.

Ehrliche Beratung

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten realistisch und raten Ihnen auch von einem Verfahren ab, wenn die Kosten den Nutzen übersteigen.

Durchsetzungsstärke

Wo Ihre Rechte durchgesetzt werden müssen, tun wir das mit Nachdruck – vor Gericht und außergerichtlich.

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Ehrliche Beratung

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Durchsetzungsstärke

Wo Ihre Rechte durchgesetzt werden müssen, tun wir das mit Nachdruck – vor Gericht und außergerichtlich.

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Ehrliche Beratung

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Durchsetzungsstärke

Wo Ihre Rechte durchgesetzt werden müssen, tun wir das mit Nachdruck – vor Gericht und außergerichtlich.

unsere expertise

Wir beraten Sie auch in diesen Bereichen

Rechtliche Fragen betreffen oft mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Neben dem Rechtsbereich „Ordnungswidrigkeitenrecht” stehen Ihnen unsere Fachanwälte in weiteren Bereichen zur Verfügung.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erstberatung, Kosten und Ablauf. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ist die Kanzlei barrierefrei zugänglich?

Ja, die Kanzlei befindet sich im 2. Stock und ist bequem über einen Aufzug erreichbar.

Gibt es Parkplätze?

Öffentliche kostenpflichtige Parkplätze finden Sie direkt auf dem Wilhelmsplatz oder in der nahe gelegenen Tiefgarage Schützenstraße.

Wie erreiche ich die Kanzlei?

Unsere Kanzleiräume befinden sich in der Augustenstraße 2, 96047 Bamberg, schräg gegenüber dem OLG/LG Bamberg am Wilhelmsplatz.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist kostenpflichtig. und richtet sich nach dem RVG (in der Regel bis maximal 190,00 EUR netto zzgl. USt und Auslagen).

Bieten Sie Video-oder Telefontermine an?

Ja, zur effizienten Abwicklung bieten wir Beratungen via Telefon oder verschlüsselter Videokonferenz an.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen zum Mandat mit, um die Erstberatung so effizient wie möglich zu gestalten.

Wie läuft eine Mandatsaufnahme ab?

Nach einer Kollisionsprüfung und Klärung der Sachlage erfolgt die Mandatsaufnahme durch Unterzeichnung der Vollmacht.

Ist ein Rückruf durch einen Anwalt möglich?

Rückrufe sind möglich. Aufgrund des Kanzleialltags empfehlen wir jedoch, über unser Sekretariat einen festen Telefontermin zu vereinbaren.

Ist Kartenzahlung möglich?

Nein, wir versenden für unsere Dienstleistungen Rechnungen, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen können.

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Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

Telefonisch, Videocall, in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

Erster Beratungstermin innerhalb eines Werktages

Mandatsberatung per E-Mail möglich

Beratungsgespräch in der Kanzlei Schick & Kollegen: Anwälte im Gespräch mit Mandant am Besprechungstisch.

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