Die rechtlichen Fragen im Erbrecht sind sehr vielschichtig und betreffen unter anderem Punkte wie die Testamentserrichtung, die Erbenstellung und damit die Frage, wer Erbe geworden ist, das Verhältnis mehrerer Miterben untereinander, die Zusammensetzung des Nachlasses, die Nachlassverwaltung, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Ansprüche von Vermächtnisnehmern und nicht zuletzt die Geltendmachung von oder Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Errichtung Ihres Testament mit anwaltlichem Rat weiter sondern beraten auch wenn Sie etwa wissen möchten, inwieweit Ihnen oder Ihren Verwandten ein Pflichtteil zusteht, wie Sie einen Erbschein beantragen, wie der Widerruf eines Testaments von statten geht oder wie eine Testamentsanfechtung abläuft.
Zuständig für das Erbrecht sind die Rechtsanwälte Franz-Josef Schick und Fabian Schick.
RA Franz Josef Schick ist zudem seit dem Jahre 2007 Fachanwalt für Erbrecht und auch seit dem Jahre 2007 DVEV geprüfter Testamentsvollstrecker.
Wir bearbeiten alle Fälle der außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen, Beratungen und Vertretungen in folgenden Gebieten.