Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren im Familienrecht besonders spezialisiert, wir haben zwei Fachanwälte für Familienrecht. RA Franz-Josef Schick, Fachanwalt für Familienrecht, ist zum einen erster zugelassener Rechtsanwalt für Familienrecht im Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg seit 1997. Dazu werden auch gerne auswärtige Mandate übernommen.. Zum anderen ist ebenfalls RA Werner Lang Fachanwalt für Familienrecht. Wir gehören damit zu einer der führenden Kanzleien im Familienrecht der Region Nordbayern. Das Familienrecht ist eine überaus komplexe Rechtsmaterie und erfordert eine sehr hohe Spezialisierung, da es ständige Gesetzesänderungen und auch erheblich wechselhafte Entwicklungen in der Rechtsprechung gibt.
Der ständigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und fachlichen Seminaren ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Wir garantieren Ihnen eine umfassende Betreuung und gewährleisten
- hohe Fachkompetenz und Beratungsqualität
- umfassende Erfahrungen und taktisch kluges Vorgehen
- größtmögliche Einsatzbereitschaft und Erreichbarkeit der Anwälte
- wirtschaftliche Lösungen für unsere Mandanten
Ihre Anliegen in diesem Bereich resultieren häufig aus einer existenziellen Lebenssituation mit einer hohen psychischen Belastung, deshalb sind Sie bei uns in guten Händen und wir beleuchten sämtliche Streitpunkte.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
Vermögensauseinandersetzung (Schuldhaftentlassung, Aufteilung von Vermögensanlagen...)
Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Internationales Familienrecht ( auch in englischer Sprache)
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Ansprüche gegen Schwiegereltern
Recht der eingetragenen Partnerschaften
Ansprüche nicht Verheirateter bei gemeinsamen Erwerb von Immobilien oder gemeinsamer Führung von Unternehmen
Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Vermögensauseinandersetzung (Schuldhaftentlassung, Aufteilung von Vermögensanlagen...)
Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumen, kommen aber auch gerne in Ihr Unternehmen, um uns ein Bild von Mitarbeitern, Unternehmensstruktur und den Prozessen und Abläufen zu machen.
Wir vertreten ausschließlich Kunden von Kreditinstituten und haben keinerlei Berührungsängste gegenüber Banken und Sparkassen und freien Finanzvermittlern. Wir können Ihnen zusagen, stets schnell und kostengünstig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Ihre Ziele durchzusetzen. Wir sind seit mehreren Jahren in Bankrechtsangelegenheiten tätig und führen auch Verhandlungen mit Banken oder Anlageberatern, um schnell zum gewünschten Erfolg zu kommen, ohne sich in aufwändige und jahrelange Gerichtsverfahren begeben zu müssen.